Einfriedungssatzung
Einfriedungssatzung vom 28.11.2022
Inkrafttreten am 01.01.2023
Diese Satzung gilt für den Ortskern Reischach und den Ortskern Arbing;
die Außenbereiche sind ausgenommen.
Sie gilt nicht für lebende Hecken.
Einfriedungssatzung vom 28.11.2022
Inkrafttreten am 01.01.2023
Diese Satzung gilt für den Ortskern Reischach und den Ortskern Arbing;
die Außenbereiche sind ausgenommen.
Sie gilt nicht für lebende Hecken.
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