Sie sind hier: Startseite » Bekanntmachung der Satzung über eine Veränderungssperre im Wege der Ersatzbekanntmachung – Veränderungssperre Josef-Straubinger-Weg
gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB
Die Gemeinderat Reischach hat am 30. Juli 2026 eine Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Josef-Strauginger-Weg“ beschlossen.
Die Veränderungssperre erfasst folgende Grundstücke FlNr. 41/1, 41/5, 41/6, 41/7, 44, 44/1, 44/2, 114/3 TF, 114/9, 115, Gemarkung Reischach.
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